Kita- und Sozialpädagogen-Streik

Die modernen Sozial- und Erziehungsdienste – dem Staat zwar lieb, aber zu teuer

Nach wochenlangen Streiks war das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens für die Erzieherinnen und Sozialarbeiter eine herbe Enttäuschung. Es hatte bei weitem nicht ihren Forderungen nach einer ordentlichen Besserstellung entsprochen, für die sie schließlich allen Grund gehabt hatten: Der staatlicherseits schnell vorangetriebene Ausbau der Kitas war für sie mit „wachsenden inhaltlichen Anforderungen, sowie mehr Belastungen durch Zeit- und Personalmangel“ einher gegangen. Und das alles zu einem Gehalt, das den Lebensunterhalt immer weniger decken kann, so dass heute laut SZ zunehmend mehr Erzieherinnen und Sozialarbeiter „abends noch einem Zweitjob“ nachgehen müssen.

Die Antwort der Kommunalen Arbeitgeber auf diese Forderung: Wenig Geld, viel Anerkennung für moderne Sozial- und Erziehungsdienste.

Die Antwort der Kommunalen Arbeitgeber auf diese Forderung: Wenig Geld, viel Anerkennung für moderne Sozial- und Erziehungsdienste.

Ein Kampf der Gewerkschaft um mehr Einkommensgerechtigkeit

Darauf, dass ihre in der Öffentlichkeit durchaus bekannte und anerkannt schlechte materielle Lage in dieser Gesellschaft als Argument für Forderungen irgendetwas zählt, haben sich die Streikenden und ihre Gewerkschaften Verdi und GEW allerdings erst gar nicht verlassen. Sie argumentierten von vornherein mit einem höherem Gesichtspunkt, der ihrer Meinung nach zu Forderungen nach einer materiellen Besserstellung berechtigt: der Bedeutung der Dienste ihrer Klientel für die Allgemeinheit. Heutige Erzieherinnen kümmern sich schließlich um die Integration behinderter Kinder, um die sprachliche Förderung von Migrantenkindern und die Weiterentwicklung der Kita zur frühkindlichen Bildungseinrichtung, die sogar schon „wichtige Voraussetzungen“ fürs „spätere Berufsleben“ schaffen soll – so dass ihr modernes berufliches Anforderungsprofil inzwischen „dem von Grundschullehrerinnen“ (SZ, 29.4.) gleichkommt. Sollte diese anspruchsvolle „Arbeit mit Menschen“ nicht endlich auch die materielle Würdigung erhalten, die sie verdient? Und überhaupt: Schnitten sich die politischen Dienstherren und -frauen, die den Eltern ein „Recht auf einen Kita-Platz“ einräumen und Deutschland in der „Pisa“-Rangliste der Nationen vorne mit dabei sehen wollen, nicht ins eigene Fleisch, wenn es für den Nachwuchsmangel im Sozial- und Erziehungsdienst vor allem einen Grund gibt – die zu niedrige Bezahlung? Mit Verweis auf die gemeinwohldienlichen Leistungen forderten die Gewerkschaften also, dass ihrer Sozialdienste verrichtenden Klientel endlich die gebührende Wertschätzung und eine dementsprechend bessere Bezahlung zuteil wird, und formulierten ihre Gehaltsforderungen entsprechend stark:

Sozial- und Erziehungsdienste leisten unschätzbare Arbeit für die gesamte Gesellschaft, und diese Qualität muss ihren Preis haben. Was ist uns die Arbeit der Erzieher/innen unserer Kinder also wert?“ („Soziale Berufe aufwerten“, verdi.de) – oder kurz: „Wir sind mehr wert!“ (Demo-Parole)

In der Frage, wie viel mehr wert die von ihnen Vertretenen denn sind, bewegten sich die Gewerkschaften ganz im Rahmen des Möglichen und Gerechten: Sie beriefen sich auf die vorhandene Lohn-Leistungs-Hierarchie in Form der Gehaltstabellen der kommunalen Arbeitgeber, in denen bestimmten Dienstgruppen bestimmte Gehaltsstufen zugeordnet sind. Gemäß denen, so Verdi, sind die Sozial- und Erziehungsangestellten eindeutig unterbewertet. Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, sollte es diesmal nicht um bloße Lohnprozente gehen, sondern darum, „welche Tätigkeit künftig in welche Entgeltgruppe eingeordnet und bezahlt wird“; so soll z. B. eine Erzieherin „von der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 10 gehievt“ werden, was im Monat „einen Unterschied von mehreren Hundert Euro“ ausmacht. (SZ, 9.4.)

Ein zwar anspruchsvoller, aber eben auch hochanständiger gewerkschaftlicher Kampf: mehr Einkommensgerechtigkeit durch die Eingruppierung in höhere Gehaltsklassen, weil der gesellschaftliche Dienst der Erzieherinnen demjenigen der Bessergestellten entspricht.

Aber wie beflissen und moralisch einwandfrei die Lohnforderungen auch begründet wurden, auf wie viel Anerkennung das Anliegen der Erzieherinnen und Sozialarbeiter in der Gesellschaft, bei Eltern und Presse und sogar bei der Familienministerin auch stieß, der Staat in seiner Rolle als kommunaler Arbeitgeber und Dienstherr sieht die Sache anders und führt praktisch vor, dass sich für ihn Verantwortung der Sozialbeschäftigten, anerkennenswerter Dienst am Allgemeinwohl und leistungsgerechte Bezahlung ganz anders buchstabieren.

Die staatliche Erledigung der Gewerkschaftsforderungen

Als erstes stellten die staatlichen Verhandlungsführer kategorisch fest:
Es gibt keine Spielräume für überproportionale Kostensteigerungen!“

So schlicht und brutal bügelt die Obrigkeit die materiellen Forderungen ihrer Dienstkräfte ab. Vor allen Gerechtigkeits- und Leistungsfragen und vor allem Geldbedarf dieser Staatsdiener stehen erst einmal die hoheitlichen Haushaltsrechnungen. Und mit denen steht fest: Soziale Leistungen sind staatliche Haushaltskosten und als solche ‚untragbar‘, wenn die Staatsagenturen es so beschließen. Es gibt eben nur die ‚Spielräume‘, die sie mit ihren Haushaltskalkulationen festlegen – die bestimmen dann auch, was ‚proportional‘ ist. Wenn die Beschäftigten trotzdem auf mehr Geld bestehen, steigern sie nur den „Rationalisierungsdruck in den Kitas“, den die öffentlichen Arbeitgeber mit ihren erklärten ‚Haushaltsnöten‘ dann selbstverständlich ausüben werden; den Handlungsspielraum haben sie als staatlicher Dienstherr ja.

Und wenn die Erzieherinnen und Sozialarbeiter trotzdem streiken, beeindruckt das die öffentlichen Dienstherren wenig. Sie demonstrierten, dass sie sich durch die Arbeitsniederlegung nicht ‚erpressen‘ lassen müssen. Bei ihnen leidet keine Gewinnrechnung, und dafür, dass den Schaden andere tragen, sorgen sie selber. Sie lassen die kommunalen Dienste eben für die Dauer des mehrwöchigen Kita-Streiks einfach ausfallen, so dass der Streik ganz zu Lasten der Eltern geht, die auf die Kita angewiesen sind, aber „trotz Ausfalls der Betreuung oftmals weiter die volle Kita-Gebühr bezahlen“ müssen. (Spiegel 34/2015) Das zeitigte dann Wirkung – ganz im Sinne der Arbeitgeber:

„‚Bei einer Woche Streik hat man Verständnis und Sympathie. Bei zwei Wochen knirscht man mit den Zähnen. Ab drei Wochen kann man als Eltern das wilde Streiktreiben nur noch ohnmächtig mit anschauen‘… Sie seien es, die unbezahlten Urlaub nehmen müssten. Niemand habe etwas dagegen, wenn die Erzieher für mehr Geld und Anerkennung streikten, erklären die Eltern. Die Streikparteien müssten sich aber ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein.“ (SZ, 23.5.)

Eine schöne Zwickmühle, in welche die kommunalen Arbeitgeber durch Sturheit und Aussitzen das Anliegen ihrer Erzieherinnen und Sozialarbeiter geraten ließen: Die Politik spielt die Notlage der Eltern gegen die Einkommensforderungen ihrer sozialen Dienstkräfte aus und stellt öffentlich klar, dass deren wertvoller Dienst vor allem anderen in der Verantwortung besteht, ihn gefälligst auch auszuüben, also ihren Streit „nicht weiter auf dem Rücken der Eltern und Kinder“ (Weinberger, CDU/CSU-Fraktion im Bundestag) auszutragen. Und je unerbittlicher die staatlichen Agenturen Zugeständnisse verweigerten, umso mehr schlug das anfängliche allgemeine Verständnis um in Verständnislosigkeit gegenüber dem Streik und in den Vorwurf mangelnder Verantwortung gegenüber den berechtigten Ansprüchen der Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder. Die öffentlichen Forderungen, sich endlich zu einigen, richteten sich mehr und mehr gegen die Streikenden, die den Eltern Dienste schulden, diese aber schuldig bleiben: Wenn in den kommunalen Kassen nun mal ‚keine Spielräume‘ sind, führen dann die Gewerkschaften hier nicht irgendwann bloß einen selbstbezogenen Kampf zu Lasten der Allgemeinheit? So verliert die Gewerkschaft mit der Dauer des Arbeitskampfs den moralischen Rückhalt der Öffentlichkeit und damit eine für sie wichtige Legitimation ihres Kampfes.

Leistungsgerechtes Einkommen‘ – eine negative staatliche Definitionssache

Auch das Argument fehlender Einkommensgerechtigkeit schlug die Politik der Gewerkschaft aus der Hand und wendete die ins Feld geführten Berechtigungstitel für eine bessere Einkommenseinstufung gegen die Streikenden: Deren Forderungen nach einer Besserstellung in der Gehaltshierarchie sind nicht nur nicht ‚finanzierbar‘, sondern nach den geltenden Maßstäben der Einkommensgerechtigkeit auch ungebührlich. In ihrer Funktion als öffentlicher Arbeitgeber trennen die zuständigen Politiker säuberlich zwischen wohlfeiler moralischer Anerkennung der allgemeinwohldienlichen Leistungen der Sozialdiener und einkommenswirksamer Beurteilung der sozialen Dienste, die sie verrichten lassen. Die öffentlichen Dienstherren beherrschen nämlich ihrerseits die Kunst des Vergleichs und das keineswegs bloß im moralischen Sinn, sondern nach den Kriterien, welche für die Einordnung in die Einkommensstufen im öffentlichen Dienst einschlägig sind. Schließlich sind es die Staatsagenturen selbst, die diese Kriterien festlegen. Und gemäß denen sind die Kinderkrippenkräfte nach dem Dafürhalten der kommunalen Verhandlungsführer längst besser gestellt, als es ihnen eigentlich zusteht:

Der Sozial- und Erziehungsdienst nimmt im Gehaltsgefüge des öffentlichen Dienstes bereits eine herausgehobene Stellung ein. Erzieher/innen erhalten nach dem TVöD höhere Gehälter als andere Berufsgruppen mit vergleichbarer Ausbildung.“ (Verband kommunaler Arbeitgeber – VKA, 24.2.)

Die Anforderungen, Belastungen und Geldsorgen seiner Bediensteten mögen noch so gestiegen sein; vom Standpunkt der staatlich definierten Zugangsberechtigung zu den verschiedenen Stufen der Berufs- und Gehaltshierarchie aus betrachtet, erweist sich das Erzieherinnen-Gehalt im Öffentlichen Dienst nicht als unterbezahlt, sondern ganz im Gegenteil als ein Privileg.

In den schließlich von der Gewerkschaft wieder aufgenommenen Verhandlungen präsentierten die staatlichen Verhandlungsführer dann auch ein Angebot, das nicht nur den ‚leeren Kassen‘ gerecht wird, sondern auf eine in diesem Sinne ausreichend differenzierende Lohngerechtigkeit für die einschlägigen Sozialbeschäftigten abzielt:

SPIEGEL ONLINE: Sie haben Verbesserungen für einzelne Erziehergruppen angeboten, Ver.di erwartet aber ein Angebot für alle.

MÄGDE (Lüneburger OB): Ja, aber wir sind doch in einer Leistungsgesellschaft: Dort, wo die Anforderungen gestiegen sind, etwa für Erzieherinnen, die eine Fachweiterbildung haben und Sprachförderung, musische Erziehung oder Arbeit mit behinderten und benachteiligten Kindern abdecken, haben wir bis zu 443 Euro mehr geboten. Das ist eine Menge Geld und alles, was für uns finanziell machbar ist.“ (27.5.)

Wo solche staatlich definierten gestiegenen Anforderungen nicht vorliegen, bei der überwiegenden Mehrheit der Beschäftigten nämlich, ist dann selbstverständlich kein Geld mehr da. Das Schlichtungsverfahren kam schließlich ganz in diesem Sinne zu dem Ergebnis, dass Erzieherinnen „mit Grundtätigkeit“, „z.B. also ohne Leitungsfunktion“ nur 3,3 Prozent mehr wert sind – macht zwischen 33 und 160 mehr Euro –, während die „Eingruppierung der Leiterinnen von Kitas für ‚Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten‘ deutlich angehoben“ werden soll. (SZ, 24.6.) Den Leiterinnen obliegt schließlich die verantwortliche Aufgabe der gerechten Verteilung der nicht zu knappen Arbeit moderner Kitas auf das eher knappe Personal.

So führte der öffentliche Arbeitgeber vor, wie das Prinzip der Gerechtigkeit in unserer ‚Leistungsgesellschaft‘ funktioniert, das die Gewerkschaft für die von ihr Vertretenen bemühte. Er definiert einen Katalog von Leistungskriterien, dessen vollständige Erfüllung allenfalls zu einer besseren Einkommensstufe berechtigt, und bestimmt im Verhältnis dazu alles, was die große Mehrheit in den Kindertagesstätten an stetig gestiegenen Anforderungen bewältigt, als bloße ‚Grundleistung‘, der alle Leistungsmerkmale höherer Art abgehen und die deshalb einkommensmäßig zu Recht in die Unteretagen der Hierarchie gehört. Wo so viele nach diesen Maßstäben viel weniger leisten als die wenigen, die vor allem die Verantwortung tragen, da ist ihre Schlechterstellung auch nur gerecht. Ein schlagendes Beispiel für die lohnsenkende Qualität des Leistungsprinzips, für dessen Gültigkeit in diesem Fall die Macht der öffentlichen Hand sorgt, die über Zugangsberechtigungen und Leistungsanforderungen entscheidet und denen ‚entsprechende‘ Einkommensstufen zuordnet.

Dem Kita-Personal wird also klargemacht, dass es genau so, mit seiner anstrengenden, aber niedrig bezahlten Arbeit in die staatlichen Rechnungen passt.

Das passt zu dem Inhalt des Dienstes, den die Erzieherinnen und Sozialarbeiter mit ihrer Tätigkeit für den Staat erbringen: Schließlich liegt die hohe gesellschaftliche Bedeutung, für die das Kita-Personal gerühmt wird, darin, den berufstätigen Eltern die Doppelrolle als Arbeitskräfte aller Einkommensstufen bis hinunter zu den Billigarbeitskräften einerseits und Nachwuchsproduzenten andererseits zu ermöglichen, also die Kosten der Elternschaft für die Gesellschaft zu ökonomisieren. So bringt der Staat, wenn er sich Kosten spart, an seinen dafür Beschäftigten gar keine anderen Kriterien zur Geltung als die, die er mit der Agenda 2010 landesweit verbindlich gemacht hat: Er hat den Unternehmen im Standort Deutschland ein nach unten bis zum Billiglohn offenes Lohnniveau ermöglicht, das die Konkurrenzüberlegenheit des Standorts Deutschland sicherstellen soll. Von der Anwendung dieser Maßstäbe verschont die öffentliche Hand ihre Arbeitskräfte keineswegs. Das ist der Grund dafür, dass seine Beschäftigten nur als möglichst billige Dienstkräfte für einen öffentlichen Dienst taugen, der für den Kapitalstandort Deutschland nützlich, weil kostengünstig ist. Dieses Kriterium gilt für die Staatsangestellten eben genauso wie für die, die mit knapp kalkulierten Löhnen in der Privatwirtschaft arbeiten und deshalb auf die staatliche Unterstützung durch Kitas angewiesen sind, damit sie mit den Zumutungen ihrer Doppelrolle privat fertig werden.

Gerechtigkeitslücke kleinverhandelt

Ganz unplanmäßig lehnte die Basis den Schlichterspruch ab, weil „eine echte Aufwertung nicht stattgefunden habe“, und beauftragte ihre gewerkschaftlichen Vertreter, um einen besseren Abschluss zu ringen. Der liegt inzwischen vor: Von den Arbeitgebern wurde zwar kaum mehr rausgeholt: „Der Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände …sieht sich nun als klaren Sieger: Der Kompromiss mit den Gewerkschaften entspreche ‚im Wesentlichen dem Schlichterspruch‘. Mit 315 Millionen Euro zahlten Städte und Gemeinden nur 9 Millionen Euro mehr als von den Schlichtern vorgesehen.“ (www.taz.de) Das macht – es blieb nämlich bei der im Schlichterspruch vorgesehenen Laufzeit von fünf(!) Jahren – bei 240.000 Beschäftigten pro Nase und Jahr 7,50 €.

Dieser so gut wie nicht vorhandene Fortschritt, was die materielle „Aufwertung“ angeht, ist aber dennoch, so Verdi-Chef Bsirske, „ein Schritt zur Beseitigung „jahrzehntelanger Diskriminierung frauentypischer Berufe“. (s. o.) Die ist offensichtlich schon in ganz kleiner Münze zu kriegen. Und gerecht ist das Ganze nun endgültig auch: Die Gehaltserhöhungen wurden nämlich „gleichmäßiger“ verteilt. Wenn die Arbeitgeber den unteren Lohngruppen schon nicht mehr zahlen, dann müssen die Kolleg_innen in den oberen eben etwas abgeben. Die Arbeitnehmervertreter haben die Steigerungsspanne von 33 bis 161 Euro auf 98 bis 138 Euro „kleinverhandelt“. „Das größte Manko des Schlichterspruchs ist nun beseitigt“ (StZ 30.09.) und zwar durch eine interessante weil arbeitnehmerinterne Variante von „Umverteilung von oben nach unten“.

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