Merkels Land


IV. Die deutsche Gewerkschaft:
„Das Stärkste, was die Schwachen haben“

Aus der Sicht der maßgeblichen deutschen Politiker gibt es keine offenen sozialen Fragen im Lande: Sie bewirtschaften sie schließlich. Darin wissen sie sich dermaßen einig mit denjenigen, deren soziale Fragen sie bewirtschaften, dass sie den Grad der Zufriedenheit erheben lassen und in einem Bericht zur Lebensqualität unter dem Titel „Gut Leben in Deutschland“ veröffentlichen. Für deutsche Gewerkschaften ist mit alldem die ‚Soziale Frage‘ allerdings keineswegs erledigt; sie meinen sogar, sie selbst in die Hand nehmen zu müssen. In den Worten von IG-Metall-Chef Hofmann:

„Ins Regelwerk eingreifen, Arbeitsbedingungen verbessern – das schaffen wir 1891 und 2016 nur aus einem einzigen Grund: weil wir uns freiwillig zusammentun und weil wir solidarisch handeln… Und Solidarität lebt von einer Einsicht, die 1891 genauso gültig war wie heute. Das gute Leben für jeden Einzelnen ist nur möglich, wenn gemeinsam für dieses gute Leben gekämpft und gestritten wird.“

Einer deutschen Gewerkschaft ist auch im 21. Jahrhundert absolut klar, dass die Belange der Lohnabhängigen unter die Räder kommen, wenn sie mit den Arbeitgebern des Landes und ihrem Interesse an immer mehr Leistung zu möglichst niedrigen Lohnkosten alleine gelassen werden, sprich: wenn ‚unternehmerische Willkür‘ herrscht. Ein kämpferischer Eingriff in das herrschende Regelwerk und die Arbeitsbedingungen ist unbedingt nötig, mit ihm aber – dies die gute Nachricht – ein ‚gutes Leben‘ auch möglich: als Resultat kontinuierlicher, kämpferisch durchgesetzter Korrekturen dieser Arbeitsbedingungen. Den nötigen Kampf müssen seine Nutznießer in spe freilich auch führen und ‚Solidarität‘ an den Tag legen, statt sich immer nur als ‚Einzelkämpfer‘ jeder nach seiner Decke zu strecken – und dies ist der eher nicht so gute Teil der Nachricht: Mit seinem Appell trägt der oberste IG-Metaller der mit Blick auf die Mitgliederstatistik unübersehbaren Tatsache Rechnung, dass die abhängig Beschäftigten in ihrer übergroßen Mehrzahl von ihrem großartigen, in grauer Vorzeit und unter großen Opfern erstrittenen Recht, für die Erträglichkeit der eigenen Lebensbedingungen kollektiv streiten zu dürfen, wenig wissen wollen. Die Sorgen und Nöte, die zweifellos alle mit ihrer Einkommensquelle haben, hat in dieser Republik eben vorrangig jeder für sich. Und sehr zum gewerkschaftlichen Verdruss bewältigt sie vorrangig auch jeder für sich mit den Mitteln, die ihm dafür zur Verfügung stehen, und kümmert sich auf eigene Faust darum, seine notorisch unsichere Lage möglichst sicher zu machen und seine notorisch knappe Kasse möglichst gut zu füllen, um nebenbei in dieser nicht enden wollenden Anstrengung noch seinen ganz persönlichen Lebensentwurf unterbringen zu können. Gegen diese Praxis moderner Proletarier, sich als individuelle ‚Marktteilnehmer‘ aufzuführen, gegen diese Konkurrenz der Lohnabhängigen gegeneinander um ihr jeweils eigenes Fortkommen setzen deutsche Gewerkschaften die Einsicht, dass genau dafür diese Praxis auch immer wieder einmal unterbrochen und die Arbeiterschaft gemeinsam, als gewerkschaftliches Kollektiv um die ‚Marktbedingungen‘ streiten muss.

1. Der Kampf um ‚Gute Arbeit‘

Der ‚gerechte Lohn‘ und die Gesichtspunkte seiner Ermittlung

Zur Beförderung dieser Einsicht werben deutsche Gewerkschaften mit den Vorteilen, die ihr Einsatz bringt. Und was könnte zur Veranschaulichung dieser Vorteile geeigneter sein als ein geeigneter Vergleich? „24 Prozent mehr Gehalt. Vier Stunden weniger Arbeitszeit im Durchschnitt und sechs Tage mehr Jahresurlaub – das ist die praktische Seite der Tarifbindung.“ Solche und andere Erfolge erzielen sie als kollektive Tarifpartei, als die sie in den alljährlichen Tarifrunden den regelmäßig wiederkehrenden Korrekturbedarf ebenso regelmäßig seiner passgenauen Erfüllung, nämlich einem Tarifvertrag zuführen. So verhelfen sie Metallern, Lokführern, Opelanern und öffentlich Bediensteten zu dem, was ihnen allen in der Marktwirtschaft zusteht, nämlich: ‚Ein gerechter Lohn für ein gerechtes Tagwerk‘, oder moderner: ‚Gute Arbeit‘.

Was das genau ist, ist je nach Branche, Lohngruppe und Konjunkturlage ganz unterschiedlich. Die verschiedenen Gewerkschaften nehmen die vorfindliche vielfältige ‚Tariflandschaft‘ zum selbstverständlichen Ausgangspunkt ihrer Forderungen nach Lohngerechtigkeit. So hält z.B. am oberen Ende der Lohnskala die IG Metall anno 2016 und angesichts der brummenden Geschäfte der Metallarbeitgeber 5 % mehr Lohn für „finanzierbar, fair und verdient“. Weiter unten, in der Kindererziehung – also von einem ‚branchenspezifisch‘ niedrigeren Niveau ausgehend – sind laut ver.di die hochgeschraubten pädagogischen Leistungen der Beschäftigten „mehr Wert“, nämlich Höhergruppierungen, die sich sogar zweistellig bemerkbar machen sollen. Noch weiter unten gibt es dann eine Logistikbranche, für die dieselbe ‚Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft‘ neben einem Tarifvertrag auch noch auszuhandeln versucht, dass bessergestellte Postangestellte vom Haus- nicht in den dortigen Niedrigtarif abgeschoben und auch Amazon-Mitarbeiter besser, nämlich nach dem von ihr ausgehandelten Einzelhandelstarif bezahlt werden.

Wodurch die Arbeitnehmer der verschiedenen Branchen und Betriebe sich die verschiedenen Verdienste verdient haben, die die jeweils zuständige Gewerkschaft für sie erstreiten möchte, ist dann wieder für alle gleich: durch ihre verschiedene Leistung an den verschiedenen Sorten von Arbeitsplätzen, die ihre Arbeitgeber ihnen bereitgestellt haben. Zwecks Untermauerung ihrer Forderungen nach einem gerechten Lohn kommt der ungemütliche Charakter der dafür erbrachten Leistungen ausführlich zur Sprache: die gewachsene Verantwortung, derentwegen Kita-MitarbeiterInnen mehr wert sind, nämlich immer neue pädagogische Anforderungen an das Erziehungspersonal, das längst mit zu großen Gruppen zu kämpfen hat, in die überforderte Eltern ihren ADS-Nachwuchs abschieben; die unzähligen Überstunden, die Lokführer an aufeinanderfolgenden Wochenenden und in flexibler Bereitschaft anhäufen; der vergangene Lohnverzicht in schweren Zeiten, auf den irgendwie so ziemlich alle Beschäftigtengruppen verweisen können… Die beliebig verlängerbare Auflistung hat eindeutig den Sinn, die tagtäglich erbrachten Opfer zu präsentieren, die überhaupt den Nutzen hervorbringen, den die privaten und öffentlichen Arbeitgeber und die von deren Rechnungen abhängige Kundschaft, Bürger oder sonst wie betroffene Menschheit daraus ziehen: Die Mühen der Beschäftigten sorgen z.B. für eine Kinderversorgung, die trotz aller sozialen Verwerfungen für ihre Veranstalter genauso verlässlich funktioniert wie ein kontinuierlicher Bahnverkehr mit kostensparender Unterbesetzung, und sie ermöglichen die satten Gewinne aller stolzen deutschen Erfolgsbranchen. Hier wie dort belegen Opfer wie Nutzen, wie wertvoll der betriebliche und gemeinschaftsdienliche Beitrag ist, den die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz erbringen. Denn wertvoll muss dieser Beitrag sein, und zwar für die Arbeitgeber, denen es schließlich die verbesserten Arbeitsbedingungen abzuringen gilt – Dienstbarkeit für die Stifter der Einkommen ist und bleibt eben das Lebenselixier der abhängig Beschäftigten.

Gemäß der feststehenden Aufgabenstellung, die eigenen Forderungen im Interesse derselben Arbeitgeber unterzubringen, die mit ihren Ansprüchen an Lohn und Leistung ihre Angestellten traktieren, nehmen vorausschauende Gewerkschafter deren vorhersehbaren Konter selbst vorweg. ‚Finanzierbar‘ müssen ihre Forderungen selbstverständlich sein – für die Betriebs- bzw. die öffentliche Haushaltsführung, deren Rechnungen trotz der Abzüge aufgehen müssen, die die Geldansprüche ihrer Belegschaft natürlich darstellen. ‚Fair‘ sind deutsche Gewerkschaften als Tarifpartner darin, dass sie vorher prüfen und feststellen, ob sprudelnde Steuereinnahmen der öffentlichen Hand bzw. die aus der Belegschaft herausgewirtschaftete Ertragslage der Unternehmen auch wirklich den famosen ‚Schluck aus der Pulle‘ zulassen. Sie kennen einen ‚verteilungsneutralen Spielraum‘, innerhalb dessen ihre Forderungen die Kalkulation der Gegenseite nicht schädigen, also in Ordnung gehen; und der Umstand, dass die besagte Kalkulation umso besser aufgeht, je weniger die Arbeitnehmer von ihrer immer produktiver gemachten Arbeit haben, schlägt sich aus Sicht der Gewerkschaft als notorische Verteilungsungerechtigkeit nieder, der es mit einer ‚Umverteilungskomponente‘ entgegenzuwirken gilt; auch die steigenden Preise der Waren, die die Unternehmer flächendeckend teurer auf den Markt werfen, gehen in die gewerkschaftliche Rechnung ein: Ein ‚Inflationsausgleich‘ kostet die Unternehmer zwar Geld, wird ihnen aber in der Sicht der Gewerkschaft nicht wirklich weggenommen, weil es ohnehin direkt zu ihnen zurückfließt.

Genau die von ihnen ins Spiel gebrachten Kriterien werden den Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen von den Arbeitgebern wieder mit umgekehrten Vorzeichen entgegengehalten. Man nimmt die Gewerkschaften in ihrer verantwortungsvollen Dienstbereitschaft beim Wort, um ihre Forderungen als ‚überzogen‘, als Fall falschen Anspruchsdenkens zurückzuweisen. Gewiss sind die Leistungen der Belegschaften verdienstvoll, aber in € eben weniger wert. Denn um auch in Zukunft weiterhin Arbeitsplätze zur Verfügung stellen zu können, muss sich der Aufwand dafür in den Grenzen halten, die die wirklichen Herren der Kalkulation mit Kosten und Gewinnen und öffentlichen Haushaltsposten nun einmal besser kennen: Jedes halbe Lohnprozent addieren sie zu Millionensummen, die die kostbaren Arbeitsplätze endgültig unrentabel bzw. den Steuerzahler arm zu machen drohen. Jedes Zugeständnis in Sachen Arbeitszeit gefährdet die flexible Handhabung von ganz viel oder ganz wenig Arbeit, die deutsche Unternehmen für ihren Welterfolg genauso unbedingt brauchen wie staatliche Institutionen, die die Kinder der Betroffenen zu vertretbaren Kosten aufbewahren, etc. Und ob ein Inflationsausgleich bei der niedrigen Inflationsrate noch Sinn macht? Angesichts solcher von den Gewerkschaften nicht einfach von der Hand zu weisenden Einwände werden deren Forderungen zu der Verhandlungsmasse, als die sie ohnehin konzipiert waren; unter Verweis auf die jeweils passende Spielart von Gerechtigkeit werden dann die besonderen Leistungen und die Verantwortung des Führungspersonals gegen die besonderen sozialen Nöte der unteren Lohngruppen abgewogen, die Bedürfnisse der verbrauchten Frührentner gegen die Existenzunsicherheit der Azubis in Anschlag gebracht, Lohnprozente gegen Arbeitszeit verrechnet usf. Am Ende verdeutlicht eine simple, von beiden Seiten leicht abweichend bezifferte Prozentzahl den gemeinsamen Nenner, unter dem die für die Betroffenen so disparaten Größen negativ kommensurabel sind: Sie gibt die Gesamtwirkung auf die Kosten an, zu denen all die Arbeitsplätze wirklich ‚finanzierbar‘ bleiben, und damit ‚das Beste, was rauszuholen war‘.

Für eine solche Einigung mit dem Arbeitgeberlager sind natürlich auch in Merkels Land mehr als gute Argumente und Verhandlungsgeschick nötig. Dass Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber nicht wegen der erbrachten Leistungen einen ‚angemessenen‘ Lohn zahlen, sondern zu Zugeständnissen immer erst genötigt werden müssen, ist schließlich der Ausgangspunkt, der die Gewerkschaft als Macht auf den Plan ruft. Und der Inhalt dieser Macht besteht nun einmal darin, als Kollektiv der Arbeiter den Beweis antreten zu können, dass diejenigen, die die Arbeitskräfte gewinnbringend um Arbeitsplätze konkurrieren lassen, darin auch von denjenigen abhängig sind, die einen solchen unbedingt zum Leben brauchen. Den augenscheinlichen Widerspruch, dass die Lohnabhängigen ihr fair bemessenes und wohlverdientes Recht erstreiten und immer wieder erstreiken müssen; den bleibenden Gegensatz, der darin zum Ausdruck kommt, erledigt eine moderne Gewerkschaft theoretisch mit einem beeindruckenden Unterscheidungsvermögen. Am kapitalistischen Geschäftsgetriebe unterscheidet die Arbeitervertretung zwischen einem fürs Allgemeinwohl dienlichen Wirtschaftsfortschritt, für den sie sich stark macht, und einem moralisch verwerflichen, bloß privaten Bereicherungsinteresse: „Wir wollen Wachstum, sie wollen Profit.“ (IG Metall) Die kollektive Macht der Lohnarbeiter richtet sich zwar in der Praxis gegen ihre privaten oder staatlichen Dienstherren, ist aber im Interesse aller, wenn sie dem systematischen Charakterdefizit namens ‚Profitgier‘ exakt auf Höhe des grundvernünftigen marktwirtschaftlichen Wachstumsprinzips Grenzen setzt bzw. den ‚Sparwahn‘ öffentlicher Kassenwarte auf sein solides Normalmaß zurechtstutzt. Diesem widersprüchlichen Kampf darum, die Vereinbarkeit der Interessen von ‚Arbeitgebern‘ und ‚Arbeitnehmern‘ immerzu neu zu erzwingen, widmen sich deutsche Gewerkschaften mit einer klugen Handhabung des zweischneidigen Erpressungshebels namens Streik.

Bei dessen wohl zu dosierendem Einsatz gilt es einiges zu beachten, schließlich unterzieht er die Einsicht der Mitglieder in die Notwendigkeit des gewerkschaftlichen Kollektivismus einem Härtetest: Für die Verbesserung ihrer Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sollen sie temporär auf Lohn verzichten, obwohl und weil für die Lohnabhängigen – wie der Gattungsname besagt – alles darauf ankommt. In dieses reichlich widersprüchliche Kalkül geht ein, dass mit der zu erstreitenden Einigung in einer Hinsicht garantiert alles beim Alten bleibt: Hinterher muss wieder jeder als Einzelkämpfer an seinem Arbeitsplatz aus dem gemeinsam erstrittenen Ergebnis für sich das Beste machen. Um die ‚Mobilisierungsbereitschaft‘ ihrer Mitglieder kümmern sich deutsche Gewerkschaften daher erstens mit einer Streikkasse, die die Mobilisierung überhaupt aushaltbar machen soll; zweitens mit Streikzielen, die einen vagen Anhaltspunkt für die Frage geben, ob der ganze Aufwand es wert ist; drittens mit einem höheren Wert, nämlich der „Urtugend der Solidarität“. Mit der Berufung auf den guten Gemeinschaftsgeist ihrer Mitglieder wird die Einsicht in die Notwendigkeit eines kollektiven Kampfes, für den die Mitglieder einander brauchen, in eine Frage des Anstands überführt, den sie einander schulden und der der begrenzten Zielsetzung ihres Kampfes durchaus entspricht. Für die knifflige Frage, wann der Anstand Mobilisierung und wann er Zurückhaltung erfordert, hat eine solidarische gewerkschaftliche Basis ihre Führung, die auch fürs rechte Maß beim Streiken sorgt. Die Gegenseite soll schließlich unbedingt zu einer ‚fairen Einigung‘ hinmanipuliert werden, was sich aber in einem freiheitlichen Wirtschaftssystem definitionsgemäß nicht erzwingen lässt. Daher greifen verantwortungsvolle deutsche Gewerkschaften zur ‚Ultima Ratio‘ Streik nur dann, dann aber auch im Bewusstsein absoluter moralischer Legitimität, wenn die Arbeitgeber den Willen zur Einigung trotz aller wohlmeinenden Warnungen einfach nicht aufbringen und damit die Gewerkschaft ‚zwingen‘, sie zur Räson, dabei aber selbstverständlich nicht um ihren Erfolg zu bringen. Der tischt schließlich erst den Kuchen auf, von dem sich die organisierten Arbeitnehmer ihr gerechtes Stück erstreiten wollen.

Was aus all dem konkret folgt, ist auch im Deutschland des frühen 21. Jahrhunderts nicht eindeutig entschieden. Der gewerkschaftliche Mainstream hat das Ideal zur Perfektion entwickelt, mit Warnstreiks bereits den Schaden, den man dem Arbeitgeber zufügen könnte, aber ersichtlich nicht zufügen will, so erzieherisch wirksam werden zu lassen, dass der echte Streik sich erübrigt. Angesichts der Resultate dieser Kunst können Zweifel an solcher Einvernehmlichkeit allerdings nicht ausbleiben – insbesondere bei ‚Spartengewerkschaften‘, die um die ‚Schlüsselstellung‘ und daher die Schlagkraft ihrer Mitglieder wissen und diese – etwa durch Lahmlegung von Bahn- und Flugverkehr – glatt einsetzen: Prompt ziehen sie sich von Seiten des DGB den Vorwurf zu, mit ihren überzogenen Forderungen und übertriebenen Kampfmaßnahmen die unabdingbare Voraussetzung der gewerkschaftlichen Verhandlungstätigkeit, ihre Anerkennung als konstruktive Kraft durch die Arbeitgeber, womöglich sogar den guten Ruf der Gewerkschaften in der Gesellschaft aufs Spiel zu setzen. Außerdem untergraben sie laut DGB mit derlei Kämpfen den Höchstwert der Gewerkschaft überhaupt, die Solidarität, Grundlage aller gewerkschaftlichen Macht, die heute doch Maßhalten für alle erfordert: Setzt sich eine Gewerkschaft im Interesse ihrer Klientel über den ‚Spielraum‘ hinweg, den das Kapital mit seinen jeweiligen Konkurrenzbedürfnissen absteckt, dann nimmt sie nach dem Dafürhalten des DGB nicht etwa der Gegenseite, sondern vor allem den Kollegen Geld weg.

Mit welcher Kombination aus Kampf und Einvernehmlichkeit auch immer ein Tarifvertrag zustande kommt, die ‚unternehmerische Willkür‘ wird in jedem Fall ausgebremst: Moderne Arbeitsplätze werden nach qualitativ und quantitativ unterschiedlichen Leistungsanforderungen genauestens unterschieden, denen dann der jeweiligen Branche gemäß ganz objektiv und verbindlich ein (Mindest-)Entgelt zugeordnet wird. Das ist natürlich nicht das Ende der unternehmerischen Freiheit, denn schon der Name der mit Unterzeichnung in Kraft tretenden ‚Friedenspflicht‘ erinnert daran, dass die Gewerkschaften bis zur nächsten Tarifrunde einige Modifikationen des Verhältnisses von Lohn und Leistung friedlich zu schlucken haben. Eben diese Maßnahmen nimmt die Tarifordnung mit ihren Mantel- und Rahmentarifverträgen möglichst vorweg, um sicherzustellen, dass es bei allen Veränderungen der Arbeitsplätze und -abläufe, Entlassungen und Einstellungen, Umgruppierungen etc. mit rechten Dingen, also wie vereinbart zugeht. So wissen die Betroffenen immerhin, dass die Umwälzungen ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse, die sie zu gewärtigen haben, in Ordnung gehen – es sei denn, ein Arbeitgeber nimmt Klagen der Gewerkschaft und mögliche Strafen in Kauf, um in der Zwischenzeit noch ganz andere Fakten zu schaffen. Solche skandalösen Ausnahmen kommen in dieser sozialen Republik zwar mit ärgerlicher Regelmäßigkeit vor, beweisen den deutschen Gewerkschaften aber nur den Segen der Regel: des regelgerechten, auf allen Ebenen mitbestimmten Kommandos über die Arbeit.

Das ist er dann, der Stolz der deutschen Gewerkschaften, das umfassende Ordnungssystem der Arbeitswelt, das sie mitgestalten, die Sorte ‚gutes Leben‘, die mit solchermaßen gewerkschaftlich groß geschriebener ‚Guter Arbeit‘ zu haben ist. Dank gewerkschaftlicher Beteiligung findet Ausbeutung von Lohnarbeit heutzutage in einem total objektiven und mit dem Stempel ‚sozial gerecht‘ versehenen Rahmen statt, in dem Unselbständige ihr Interesse an einem möglichst guten Auskommen mit dem Einkommen in aller Freiheit verfolgen können: Man kann sich für eine höhere Lohngruppe bewerben und qualifizieren, länger oder besser arbeiten als der vereinbarte Durchschnitt, wenn der Tarif so etwas vorsieht; Defizite in Sachen Qualifikation lassen sich mancherorts mittels Zulagen durch die Inkaufnahme von besonders viel Lärm und Schadstoffen kompensieren usw. Mit Sicherheit ungerecht in dieser Konkurrenz ums Geldverdienen ist alles, was den geltenden Vereinbarungen nicht entspricht, da steht die Gewerkschaft den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Die Arbeit geht ihr aber auch da nicht aus, wo alles mit rechten Dingen zugeht: Arbeitgeber geben ihren ständig neuen und verschärften Anforderungen gerne die Gestalt von ‚Chancen, also Angeboten an den notorischen Geldmangel ihrer Arbeitnehmer, finden bei Bedarf aber auch ohne pekuniären Extra-Anreiz ‚engagierte Mitarbeiter‘ für die Arbeitsplätze, die sie permanent renovieren, also allemal konkurrenzbeflissene, willige Erfüllungsgehilfen für ihr Profitinteresse. Andere Arbeitsgelegenheiten hat Merkels Land schließlich nicht im Angebot. Und so kommt noch jedes vereinbarte Tarifgefüge ziemlich automatisch wieder in die ‚Schieflage‘, die im Folgejahr nach Korrektur durch die Gewerkschaft verlangt.

‚Beschäftigung‘ und die unabdingbaren Notwendigkeiten zu ihrer Sicherung

Die Daueraufgabe der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, im Kampf um ‚Gute Arbeit‘ den Angriffen der Arbeitgeberseite korrigierend hinterherzulaufen, schließt die bange Frage nach dem „Ob“ bzw. „Wie viel“ der Beschäftigung, eben der Gelegenheiten zum Arbeiten, das da gut werden soll, allemal ein. Seit geraumer Zeit ist diese Reflexion auf die unverzichtbare Bedingung des gewerkschaftlich organisierten Interesses – dass es die Arbeitsmöglichkeiten überhaupt gibt, auf deren Ausgestaltung sich dieses Interesse richtet – zur Richtschnur seiner Verfolgung geworden, und moderne Gewerkschaften kümmern sich um ‚Beschäftigungssicherung‘: Die Arbeitsplätze, die die Voraussetzung und Bezugsgröße des Kampfes um ‚Gute Arbeit‘ bilden, sind heutzutage dermaßen prekäre Existenzen, dass die Arbeitervertretung eigentlich immer gerade damit befasst ist, sie entweder vor übermäßigem Abbau zu schützen, sie in ihrem Bestand zu erhalten oder sich im besten Fall für ihren Aufbau einzusetzen. Das ist keine leichte Aufgabe, weil dafür erstens nun einmal die Arbeitgeber zuständig sind und sich deren namengebende Tätigkeit zweitens von der Bedrohung derselben Arbeitsplätze nur schwer unterscheiden lässt. Denn wenn Unternehmensführungen Arbeitsplätze abbauen, outsourcen, ins Ausland verlagern, durch Zeitarbeiter oder Werkverträgler ersetzen oder ‚Tarifflucht‘ begehen, um aus der verbleibenden Arbeit mehr Ertrag herauszuwirtschaften, dann mag ihr unausbleiblicher Verweis auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ‚im Interesse der Arbeitsplätze‘ noch so verlogen sein: an der Anerkennung dieses Kriteriums als Voraussetzung eines solidarisch zu erstreitenden guten Lebens kommt eine Gewerkschaft einfach nicht vorbei, es gilt nun einmal. ‚Beschäftigungssicherung‘ bedeutet auch auf gewerkschaftlich in der Sache nichts anderes als die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen.

Eine verantwortliche Gewerkschaft kann das freilich keinesfalls den Arbeitgebern überlassen, will sie den Betroffenen ‚unnötige Härten‘ ersparen: So viele Entlassungen, wie vorgesehen, sind bestimmt nicht nötig, mit ein bisschen kollektivem Lohnverzicht und Flexibilisierung kann man Arbeitsplätze retten, nämlich rentabler machen. Solche Zugeständnisse machen deutsche Gewerkschaften aber nur gegen das unternehmerische Garantieversprechen, dass die auf diese Weise rentabel gemachte Arbeit auch angewandt wird – was regelmäßig darauf hinausläuft, sie exakt so lange anzuwenden, wie es sich für die Firma rentiert: Erst dann schließt sie den Betrieb. Im Vergleich zu solch bitteren Pillen ist es zweifellos besser, es dazu gar nicht erst kommen zu lassen, etwa mittels Öffnungsklauseln, mit denen Unternehmer im Falle geschäftlicher Schieflagen ihre Belegschaften tarifvertragsgemäß dafür haftbar machen, dass sich ihre weitere Beschäftigung lohnt. In jedem Fall ist gewerkschaftliche Differenzierungskunst verlangt, um echte Geschäftsnotwendigkeiten, denen man Rechnung tragen muss, von bloßer Unzufriedenheit mit der Gewinnlage zu scheiden, die keine Abweichung vom Tarif rechtfertigt – eine Entscheidung, die, davon gehen am großen Ganzen orientierte Gewerkschaften aus, besser nicht dem Betriebsrat des betroffenen Unternehmens überlassen bleiben sollte, auch wenn der aus den eigenen Reihen kommt. Der ist nach langjähriger gewerkschaftlicher Erfahrung nämlich zumeist empfänglich für eine übertriebene Auslegung der Gleichung, dass gut für die Belegschaft ist, was gut für den Betrieb ist, der sich an ihren Diensten bereichert. Als gar nicht übertriebene Normalität gelten dagegen inzwischen Tarifverträge, die gleich ganz allgemein die Ausnahme der Öffnung als Regel vorsehen.

Was gut für die Beschäftigung ist, kann an der tarifvertraglichen Norm nicht spurlos vorbeigehen. Die Millionen Arbeitslosen, die bei Tarifverhandlungen immer mit am Tisch sitzen, beweisen der Gewerkschaft, dass es die wettbewerbsfähigen Arbeitsplätze nicht gibt, die es bräuchte, um sie zu beschäftigen. Von daher geraten die Konkurrenzbedingungen des nationalen Standorts überhaupt in den Blick, und da entpuppen sich auch ihre eigenen Errungenschaften als Schranken des Wachstums, ohne das kein Beschäftigungszuwachs zu haben ist. Also leisten die Gewerkschaften ihren Beitrag zum deutschen Beschäftigungswunder: mit Arbeitszeitmodellen, deren Attribut ‚flexibel‘ nicht falsch zu verstehen ist; mit Tarifabschlüssen, die sich über die Jahre in Reallohnverlusten niederschlagen; mit der Fixierung von Niedriglohngruppen auch in den besseren Branchen; mit Entgeltmodellen, die die Bezahlung explizit an den Betriebserfolg koppeln. Und wenn trotz dieser zur Normalität gewordenen tarifpolitischen Errungenschaften die Anstrengungen der Unternehmen nicht nachlassen, die Arbeit ihrer Belegschaften ganz ohne gewerkschaftliche Mitbestimmung noch ertragreicher zu organisieren, dann wissen deutsche Gewerkschaften auch darauf eine Antwort: den offensiven, flexiblen Einsatz ihrer Tarifmacht. Ein Boom der Leiharbeit ist zwar ärgerlich, beschäftigt aber Millionen, für die – wenn es sie nun einmal gibt – eine fürsorgliche Gewerkschaft einfach zuständig ist. So avanciert dank gewerkschaftlicher Mitwirkung das Geschäft mit der kostensenkenden Untervermietung von Arbeitskraft aller Art zu einer eigenen ‚Zeitarbeitsbranche‘, deren Beschäftigte seit 2015 den passenden Tariflohn verdienen, mit dem sich für die Leihbetriebe die attraktiven Billiglohnangebote verfertigen lassen, die die Leiharbeitsplätze sichern.

Deutsche Gewerkschaften sind insgesamt ziemlich zufrieden mit ihren Anstrengungen, die ‚Arbeit der Zukunft‘ selbstbewusst zu gestalten. Sie gehen die Anforderungen an, die ‚Globalisierung‘ und ‚Digitalisierung‘, also die Zukunft schon heute an die Beschäftigung stellt und die sich extrem vergangenheitsorientiert auf Kostenoptimierung zwecks Gewinnmaximierung reimen. Der ohnmächtige Hebel, den die Arbeitervertretung in Sachen ‚Beschäftigungssicherung‘ zu bieten hat, nämlich die sozialfriedliche Abwicklung der nötigen Opfer der Umwälzung aller Beschäftigungsverhältnisse, fällt ganz einfach zusammen mit dem elementarsten Dienst an ihrer Klientel: dem ‚Erhalt‘ genau der Arbeitsplätze, die es jeweils gibt, und die genau so ausgestattet und ausgestaltet sind, wie es die Unternehmensrechnung gebietet. Wenn sie mit dieser Tarifpolitik nach eigener Auskunft die „Strahlkraft des Normalarbeitsverhältnisses“ sichert, „das sich durch sichere Arbeit, geschützt durch Gesetz und Tarifverträge, festes und ausreichendes Einkommen auszeichnet“, dann lebt diese Strahlkraft ganz sicher nicht von einer nüchternen Prüfung der Frage, wofür diese Einkommen ausreichen und wie sicher und fest sie der Schutz durch Gewerkschaft und Sozialstaat eigentlich macht. Strahlend ist das alles nur im Vergleich zur wachsenden Welt der ‚atypischen‘ Beschäftigung, die die Gewerkschaften heute herausfordert.

2. Der Kampf um Soziale Sicherheit

Anno 2017 erstreckt sich die tarifpolitische Zuständigkeit der deutschen Gewerkschaften nur noch auf etwas mehr als die Hälfte der abhängig Beschäftigten. Und neben der vielbeklagten Tarifflucht, dem Dauereinsatz von Zeitarbeit, Praktika und Kettenbefristung, Minijobs und ausländischen Wanderarbeitern hebeln deutsche Unternehmen und z.T. auch öffentliche Arbeitgeber die gewerkschaftlichen Eingriffsmöglichkeiten in die ‚Gestaltung der Arbeitswelt‘ darüber aus, dass sie die Arbeit gar nicht mehr von ‚abhängig Beschäftigten‘ verrichten lassen. Sie schreiben zu erledigende Tätigkeiten kreativ als ‚Werke‘ aus, um deren Vergabe sie ‚Soloselbständige‘ konkurrieren lassen; im IT-Sektor erledigen ‚Crowdworker‘ ihr ‚Clickwork‘, indem sie einander ganz selbständig im Buhlen um Aufträge unterbieten und dergleichen mehr: Arbeitsalltag für ein Prekariat, das den größten Niedriglohnsektor Europas bevölkert – und viel zu tun für eine Gewerkschaft, die ihren Anspruch auf Interessenvertretung auf alle Lohnabhängigen erstreckt.

Letztlich ist doch nur sozial, was ‚Arbeit schafft‘!

Mit dem bloßen Anspruch müssen deutsche Gewerkschaften sich auch dort nicht begnügen, wo sie über keine wirksamen Ansatzpunkte verfügen. In der deutschen sozialen Marktwirtschaft kennen sie den Staat als Ansprechpartner, der sich der Leiden der Lohnabhängigen auf seine Weise längst umfassend angenommen hat – als die ‚soziale Frage‘, die er stets im Griff haben will. Er hat dem lohnabhängigen Teil seiner Bevölkerung nicht nur die allgemeinen Bürgerrechte spendiert, sondern lauter soziale Extravorkehrungen, die die ‚sozial Schwachen‘ zum Leben unbedingt brauchen. Auf dessen Macht zur Korrektur auch der modernsten prekären Verhältnisse setzt der DGB und erteilt sich den Auftrag, die Inhaber der Staatsmacht von den vielen Korrekturnotwendigkeiten zu überzeugen. Dass die angesprochene Korrekturinstanz selbst maßgeblich an der Herbeiführung der beklagten Zustände beteiligt ist, beweist den gewerkschaftlichen Liebhabern des Sozialstaats nur umso deutlicher, wie unentbehrlich sie dafür sind, die Politiker auf den rechten Weg zurückzuführen. Und sie beweisen, wie robust diese Liebe ist, wenn sie die mit den verhassten Hartz-Gesetzen begonnenen Reformen des Sozialstaats unter den irreführenden Begriff der ‚Deregulierung‘ fassen: In den neuen Regeln des Arbeitsmarkts, die gewiss nicht weniger geworden sind darüber, dass sie so eindeutig unternehmerfreundlich ausfallen, sehen sie die Abwesenheit von Regeln; der staatliche Angriff auf die Interessen der Lohnabhängigen – das berühmte ‚Besitzstandsdenken‘ – wird als Unterlassung dessen gedeutet, was doch die eigentliche, schützende Aufgabe des Staates wäre, deren entschlossene Inangriffnahme die lohnabhängige Mehrheit so dringend braucht. Deswegen ist eine „Neuordnung des Arbeitsmarktes durch“ – eben – „den Gesetzgeber unerlässlich“ – und wofür? – „um unsichere Beschäftigungsverhältnisse zu begrenzen“. Das Leitmotiv: „Sozial ist, was Arbeit schafft“ macht sich der DGB zwar nicht zu eigen, hinter seine brutale Wahrheit will aber auch er nicht zurück: Der Missbrauch von Zeitarbeit, Werkverträgen, Befristung und Minijobs gehört bekämpft, ihr Gebrauch geht nämlich in Ordnung, solange deutsche Unternehmen sie für ihr Wachstum brauchen und so ‚Beschäftigung sichern‘. In der Festlegung der richtigen Grenzen durch die Politik liegt das Ziel gewerkschaftlicher Lobbyarbeit, die damit genau an der richtigen Adresse ist. Denn Arbeitnehmerfreunde mögen es dem deutschen Staat zwar vorwerfen, aber so kurzsichtig, das Soziale aus dem Blick zu verlieren, gerade wenn er die Lohnzahlung auf seinem Standort ausdrücklich davon befreit, einen Lebensunterhalt gewährleisten zu sollen, ist er wirklich nicht. Es sind in der Tat seine sozialen Gesichtspunkte, auf die sich die Vertreter der Lohnarbeiterbelange berufen, um von der Politik Verbesserungen einzufordern, die oft genug nur darin bestehen, weitere Verschlechterungen zu bremsen.

So verweisen Gewerkschafter gerne auf die nachteilige Wirkung der ‚atypischen‘ Beschäftigungsformen nicht nur auf die Konten der Arbeiter, sondern auch auf die staatlichen Sozialkassen, die mit der klassischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Stammbelegschaften doch viel verlässlicher aufgefüllt werden. Wenn aber die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts bei realistischer Betrachtung nur mit einem gehörigen Anteil von ‚working poor‘ zu sichern ist, dann wirbt der DGB für eine Regulierung, die drohenden Folgeproblemen wie Alters– und Kinderarmut Rechnung trägt. Und wenn trotz aller guten Argumente für die Berücksichtigung der sozialen Interessen ihrer Klientel die Neuregelung der Zeitarbeit auch wieder zu wünschen übrig lässt, der Missbrauch von Werkverträgen partout nicht eingedämmt wird und Flüchtlinge integrationsförderlich zum Sonderangebot im Billiglohnbereich hergerichtet werden, dann kennen Gewerkschafter immer noch einen unschlagbaren Einwand gegen solch unsoziale Fehlgriffe: „Wir dürfen keine Standards aufgeben, weder bei den Arbeitsbedingungen noch beim Mindestlohn. Wir brauchen sie weiterhin als untere Haltelinie, um die Spaltung nicht nur des Arbeitsmarkts, sondern der Gesellschaft zu verhindern.“ Das von ihnen betreute Arbeitnehmerinteresse behandeln deutsche Gewerkschafter ziemlich schamlos als von „Haltelinien“ einzuzäunende Restgröße, für die sie als soziale Rechtsanwälte und Wortführer eines gesamtgesellschaftlichen ‚Wir‘ gegenüber dem Staat eintreten: Die Begünstigten müssen sich in ihren Umständen aufgehoben sehen und nicht aus der Gemeinschaft ausgeschlossen fühlen! Das ist das elementare demokratisch-marktwirtschaftliche Versprechen der ‚gesellschaftlichen Teilhabe‘ – so viel sozial muss sein. Dass der von der ansonsten drohenden ‚sozialen Spaltung‘ betroffene Staat dann nach seinem Kalkül verbindlich festlegt, wie viel das ist, ist im Preis einer solchen gewerkschaftlichen Interessenvertretung inbegriffen.

Nirgends zeigt sich der gewerkschaftliche Sinn für die Kalkulationen, von denen die ihrer Mitglieder abhängen, deutlicher als beim gesetzlichen Mindestlohn. Schon in der langjährigen Werbung für das Gesetz zur ‚Verhinderung von Lohnarmut‘ führt der DGB die Vorteile an für die Konjunktur, für den fairen Wettbewerb der Unternehmerschaft, für die Entlastung des Staatshaushalts etc. – so selbstverständlich gehen die gewerkschaftlichen Anwälte staatlicher Schranken der Lohndrückerei davon aus, dass das von ihnen vertretene Interesse eine abhängige Variable der maßgeblichen Interessen von Unternehmerschaft und Staat ist; und genauso selbstverständlich ist ihnen, dass die Gewerkschaft als Organisation der Arbeiterschaft den Verschlechterungen der Lebenslage der Lohnabhängigen nichts entgegenzusetzen hat, die sich in ihrem alternativlosen Bemühen um ihr individuelles Einkommen für Löhne verdingen, die keinem mehr ein Auskommen bieten. Das wird absehbar auch so bleiben, das steht für die Arbeitervertretung felsenfest, so dass eben nur der Staat da einen Boden einziehen kann. Was den arbeitnehmerfreundlichen Gehalt der gesetzlichen Regelung ausmacht, den die heutige Gewerkschaft da feiert, so hat Marx den bereits im vorletzten Jahrhundert kritisch auf den Punkt gebracht: „Zum Schutz gegen die ‚Schlange ihrer Qualen‘ müssen die Arbeiter ihre Köpfe zusammenrotten und als Klasse ein Staatsgesetz erzwingen, ein übermächtiges gesellschaftliches Hindernis, das sie selbst verhindert, durch freiwilligen Kontrakt mit dem Kapital sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen.“ Im Vergleich zum damaligen Streit für eine gesetzliche Beschränkung des Arbeitstages ist allerdings ein entscheidender gesellschaftlicher Fortschritt unverkennbar: Der moderne Sozialstaat erspart den Arbeitern und ihrer Gewerkschaft die Probe aufs Exempel, ob sie sich angesichts der ruinösen Konsequenzen ihrer eigenen Konkurrenz je wieder zusammengerottet hätten, um dem Staat ein Gesetz abzutrotzen, und spendiert ihnen nach nur zehn Jahren Überzeugungsarbeit den Mindestlohn glatt von sich aus. So viel sozialstaatliche Fürsorge gegen allen Widerstand der Unternehmerschaft bestätigt der Gewerkschaft ihr prinzipiell gutes Bild von der Republik: „Mindestlöhne schaffen würdigere Arbeitsbedingungen. Existenz sichernde Einkommen sind ein Zeichen des Respekts für getane Arbeit.“ Das ist sie also, die aktuell-zeitlose Elementarfassung des marktwirtschaftlichen Lohninteresses, für dessen Vertretung die Gewerkschaft zuständig ist und für dessen Erfüllung es der Staatsgewalt bedarf: Die materielle Wertschätzung der Arbeit muss dem Kriterium genügen, die moralische Wertschätzung zu belegen, die die Arbeit verdient.

Wie hoch der Lohn dafür sein muss, ist natürlich nicht eindeutig zu beantworten, mit dem Kriterium des gesetzlichen Existenzminimums, an dem sich der Mindestlohn, hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle, bemisst, aber ziemlich treffend auf den Begriff gebracht. Dass er – im wohlverstandenen Interesse derjenigen, für die der Verlust eines nicht mehr rentablen Arbeitsplatzes allemal ein größeres Übel darstellt als ein Hungerlohn – nicht zu hoch sein darf, weiß auch die Gewerkschaft, deren Vertreter der Staat deswegen beruhigt in die zuständige Mindestlohnkommission berufen kann. Und die gute Nachricht lautet: Die 8,50 € haben keine Arbeitsplätze vernichtet und können getrost auf 8,84 € angehoben werden.

Dabei gilt für das Mindestlohngesetz natürlich wie für alle Beschränkungen der unternehmerischen Freiheit: Bloß weil sie Gesetz sind, gelten sie nicht einfach – da kennen sich deutsche Gewerkschaften, durch 125 Jahre Erfahrung geschult, aus. Jederzeit ist damit zu rechnen, dass findige Unternehmer den Mindestlohn nur auf dem Papier bezahlen und ihre Beschäftigten falsche Stundenzettel unterschreiben, weil sie um ihren Job fürchten. Das Interesse, mit dem es die Gewerkschaften zu tun haben, ist schließlich so sehr das gesellschaftlich herrschende, dass die von ihm benötigten ‚Grauzonen‘ bisweilen ziemlich flächendeckend ausfallen. Genau diese Praktiken des Unterlaufens von Mindestlohn, Entsendegesetz etc. beweisen der Gewerkschaft umgekehrt die Notwendigkeit und Nützlichkeit der staatlichen Gewalt, also des eigenen Kampfs um ‚soziale Sicherheit‘: Sie macht sich praktisch – ob ausdrücklich berufen oder nicht – zum Anwalt von Niedriglöhnern, ausländischen Billigarbeitern und wie auch immer sonst noch Benachteiligten, denen nur mit einem kollektiven Rückhalt überhaupt zu dem Recht zu verhelfen ist, das sie als Individuen nur auf dem Papier haben. In deren Namen übernimmt sie die Rolle des Wächters über die Einhaltung der staatlichen Reglementierungen des Billiglohnsektors.

Die „Arbeitswelt von morgen“ und die Gewerkschaft schon heute: „flexibel“

Um soziale Sicherheit für alle Arbeit zu gewährleisten und speziell die der Zukunft in Richtung ‚Gute Arbeit‘ zu steuern, reicht es heute aber nicht mehr aus, auf Mindestrechten und ihrer Einhaltung zu bestehen. Denn „die Digitalisierung bedeutet einen revolutionären Umbruch – zurück zu einer Individualisierung und Vereinzelung der Arbeitnehmerschaft. Die Arbeiter von heute, das sind immer mehr Soloselbstständige, Click- und Crowdworker, oft ohne jede Rechte. Mit diesen Umwälzungen in der Arbeitswelt verändert sich auch die Rolle der Gewerkschaften. Gerade ihnen kommt eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung der Arbeitswelt von morgen zu.“ Um einen tieferen Einblick in die Umwälzungen zu bekommen, die „die Digitalisierung“ in Gestalt tätiger Unternehmensleitungen so mit sich bringt, erhebt die Gewerkschaft eigens Fakten zum ‚digitalen Prekariat‘ und stellt fest: Es gibt weder feste Arbeitszeiten noch Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz; mit bis zu 80 Stunden Arbeit 4.0 in der Woche kommt man auf durchschnittlich 1500 € im Monat, und in Bezug auf „unser Sozialversicherungssystem“ ist ein Totalausfall namens „Schutzlücke“ zu vermelden. Erwartungsgemäß herrscht auch in dieser Sphäre der Arbeitswelt alles andere als Zufriedenheit, was aber noch lange keinen Ruf nach der Gewerkschaft erschallen lässt. Dem stehen nicht nur die individualisierten Beschäftigungsformen entgegen, sondern auch die Beschäftigten selbst, die es sich als persönliche Freiheit zurechtlegen, das vorgegebene Arbeitspensum individuell um die sonstigen Notwendigkeiten des Alltags herum gruppieren zu können.

Durch diesen repräsentativen Vorgeschmack auf die „Arbeitswelt von morgen“ sehen sich die Gewerkschaften als ordnungspolitische Kraft im Land herausgefordert. Den neuen Gegebenheiten gilt es mit „anspruchsvollen neuen Formen von Regulierung“ zu begegnen, mittels derer der Staat nicht weniger als den „Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Betriebsbegriff“ neu zu definieren hat – i.e. den Fortschritten der Unternehmenspraktiken anzupassen, die diese Begriffe im Sinne eines arbeitsrechts- und gewerkschaftsfreien Umgangs mit der Arbeit längst umdefiniert haben. Die Soloselbständigen müssen als moderne Ausprägung der Spezies Arbeitnehmer definiert werden, wenn das Arbeitszeitgesetz und der Kündigungsschutz überhaupt für sie gelten sollen; die Auftraggeber von zahllosen Mini-Sub-Unternehmern müssen als Arbeitgeber definiert werden, um auf Fürsorgepflichten wie Sozialversicherungsbeiträge festgelegt werden zu können; die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse müssen als eine Sorte Betrieb definiert werden, wenn die betriebliche Mitbestimmung als Element einer wirksamen Arbeitnehmervertretung greifen soll. Kurzum: Was den Arbeitnehmern fehlt, sind die elementaren Voraussetzungen der Schutzrechte, die sie unbedingt brauchen.

Gleichzeitig fehlen der Gewerkschaft die Voraussetzungen, ihre beanspruchte Schlüsselfunktion bei der Gestaltung dieser schönen neuen Arbeitswelt auch tatsächlich ausüben zu können. Wie gut, dass der Adressat ihrer Bewerbung um diese Gestaltungsrolle ein offenes Ohr hat: Auch die Kollegin Nahles (IGM) ist schließlich schwer für den „Erhalt und Ausbau Guter Arbeit“, von der der deutsche Staat so gut lebt. Wenn sie in ihrer Funktion als Arbeitsministerin zu diesem Zweck in ihrem „Grünbuch Arbeiten 4.0“ die Frage stellt: „Wie wollen wir in Zukunft arbeiten?“ und den DGB dazu ausdrücklich konsultiert, lässt man sich dort nicht zweimal bitten: „Die Digitalisierung braucht Regeln, damit die Technik dem Menschen dient und nicht der Mensch der Technik.“ Das heißt allerdings, dass Technik und Mensch als Erstes dem Profit dienen müssen, für dessen Produktion beide überhaupt nur zum Einsatz kommen. Als selbstverständliche Bedingung der „fairen Teilhabe an den Vorteilen der Digitalisierung“ müssen die Unternehmen die Chancen voll ausnutzen können, die für sie aus einem flexibleren Einsatz der Arbeitskräfte gemäß ihren Geschäftsbedürfnissen in Produktion, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung entstehen. Ganz folgerichtig ist es diese und keine andere Flexibilität, aus der man beim DGB Chancen für die Beschäftigten zu verfertigen gedenkt: ein selbstbestimmter Arbeitsbeginn am Morgen, damit der Nachwuchs noch in die Kita gebracht werden kann, das Aufhäufen von unbezahlten Überstunden zu einem Sabbatical, HomeOffice am Abend, wenn die Familie Ruhe gibt, und was der arbeitnehmerfreundlichen Ideen mehr sind, die sich an die Auflösung fester Arbeitszeiten knüpfen. Geradezu beispielhaft, was dem obersten Gewerkschafter unter der Rubrik „neues Verständnis der Arbeitszeit“ als gewerkschaftlicher Beitrag einfällt, um „tarifvertraglich gesichert … mehr persönliche Wahlfreiheit“ zu schaffen: „Warum sollte es für Schichtarbeiter beispielsweise nicht auch Teilzeit geben?“ Ja, warum eigentlich nicht? Eine andere als die vorfindliche Arbeitswelt 4.0 gibt es nun einmal nicht, um in ihr den „Menschen in den Mittelpunkt“ zu stellen. Und um ihn dorthin zu stellen, um aus einem „einseitigen Instrument im Sinne der Unternehmen“ „Arbeitszeitsouveränität“ im Sinne der Beschäftigten zu machen, liegt mit der betrieblichen Mitbestimmung schon ein maßgeschneidertes Instrument vor. Mit dessen Erweiterung auf die Arbeitswelt 4.0 ist die demokratisch-selbstbestimmte Berücksichtigung der Belange der Mitbestimmenden schließlich definitionsgemäß gewährleistet und für eine moderne Arbeitervertretung das Aufgabenfeld präpariert, dessen Bewirtschaftung ein Gutteil ihrer „veränderten Rolle“ ausmacht: Wenn heutzutage die „Flexibilitätskompromisse“ nun einmal vor Ort im z.T. erst noch zu definierenden Betrieb und nach dessen Notwendigkeiten geschlossen werden, gilt es eben die Interessen der Betroffenen so zu wahren, wie sie da hineinpassen. Für die fällige gesetzliche Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung braucht es natürlich wieder gute Gründe, nämlich einen Nutzen der entscheidenden gesellschaftlichen Instanzen aus der „Innovationskraft“ ihrer Belegschaften: „Wer mitbestimmt, ernst genommen und wertgeschätzt wird, ist motiviert und nutzt mit seinen Ideen, die er in den Betrieb einbringt, auch dem Unternehmen.“ So billig, mit ideellem Lohn für ihre Beschäftigten, wäre materieller Nutzen für die deutschen Unternehmen zu haben. Falls das nicht überzeugt: Mit dem mitbestimmten, also sozialfriedlich organisierten Lohnverzicht ist Deutschland bekanntlich mit ganz vielen geretteten Arbeitsplätzen gestärkt aus der Krise gekommen!

In solchen Zukunftsfragen verzeichnet der DGB aktuell einige Erfolge. Die Bundesregierung hat sich sogar dem Ziel verschrieben, die Tarifbindung insgesamt wieder auszuweiten, und hat die Stärkung der ‚Sozialpartnerschaft‘ zur Zutat aller Reformen erhoben, die der deutschen Industrie den zukünftigen Erfolgsweg pflastern sollen. Dass der Staat, nach dessen Macht die Gewerkschaften so dringend rufen, für ihre Beteiligung dann auch seine Kriterien des standortpolitischen Nutzens vorgibt, ist auch hier im Preis enthalten: Noch flexiblere Anwendung der Leiharbeit als sie die gesetzliche Neuregelung ohnehin erlaubt? Können die deutschen Unternehmen haben – aber nur sozialfriedlich qua Tarifvertrag. Solche „Tarifpolitik vom Feinsten“ (Nahles) ist ein erster Schritt in Richtung der „ausgehandelten Flexibilität“, zu der auch die Abweichung vom „als starr geltenden“ Arbeitszeitgesetz gehören soll. Die politisch beförderte „Privilegierung“ der Tarifpartnerschaft ist für die Gewerkschaften um den Preis zu haben, den sie – bei aller Differenz im Detail – auch selbst im Angebot haben: ihre Beteiligung an dem großen „Flexibilitätskompromiss“, den der deutsche Standort braucht. Die Politik nötigt deutsche Gewerkschaften damit zu nichts, was ihnen fremd wäre: In ihrem unermüdlichen Dienst an den Arbeitnehmern wollen und müssen sie schließlich die Instrumente gestalten, die Beschäftigung sichern, also auch so, dass sie sie sichern – in der deutschen „Arbeitswelt von morgen“
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3. Deutscher Erfolg in der Standortkonkurrenz als Bedingung für eine noch sozialere Republik

So viel ist nämlich klar: Um die ‚Arbeit der Zukunft‘ gestalten zu können, muss sie zunächst einmal in Deutschland stattfinden und nicht anderswo. Und für diese genuin soziale Zwecksetzung sind in Zeiten der Globalisierung passgenaue Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zwar nötig, aber keineswegs hinreichend. Dass zur Erhaltung und Steigerung der ‚gesamtgesellschaftlichen‘ Beschäftigung ein hinreichendes Wachstum von zusammengezählten Kapitalerträgen auf deutschem Boden unbedingt her muss, entnehmen deutsche Gewerkschaften der unbestreitbaren Tatsache, dass das ohne Wachstum jedenfalls nicht gelingt. Und damit die Sozialpartner ihrer Aufgabe nachkommen und es in gehöriger Rate und Masse erarbeiten bzw. erarbeiten lassen können, müssen die ‚Rahmenbedingungen‘ stimmen. Auch für diese Aufgabe ist selbstverständlich ‚die Politik‘ zuständig, mit der sich der DGB im Prinzip einig weiß. In der Praxis aber versagen irregeleitete Politiker dann doch ein ums andere Mal an den gewerkschaftlichen Maßstäben guten Regierens, wenn sie in ihrem steten Bemühen um einen möglichst großen Anteil am weltweiten Geschäft immer wieder in die „Mottenkiste neoliberaler Rezepte“ greifen, einsinnig sozialstaatliche Leistungen kürzen, Unternehmer und Geldbesitzer der Welt im Gegenzug mit Befreiung von Sozial-, Umwelt-, und sonstigen Auflagen sowie Steuern ködern etc. Zu solchen kurzsichtigen und vor allem kontraproduktiven Ansätzen kennen Gewerkschaften erfolgversprechendere Alternativen arbeitnehmerfreundlicher Politik.

Deshalb bemühen sich die Gemeinwohlexperten von der Gewerkschaft um den Beweis, dass soziale Rücksicht deutsches Wachstum und deutsche Wettbewerbsfähigkeit stärkt: Mehr Geld in den Taschen von Beschäftigten, Arbeitslosen und Rentnern schafft ‚Binnennachfrage‘, die die deutsche Wirtschaft gut gebrauchen kann, um über ihre exportweltmeisterliche Exportabhängigkeit hinauszuwachsen. Und die Zufriedenheit, die das stiftet, ist selbst eine Produktivkraft der nationalen Gesamtbelegschaft: Der vorbildliche soziale Frieden ist ein Standortfaktor, den es unbedingt zu pflegen gilt. Außerdem wären die Kosten einer nachfrageorientierten Politik nach Keynes durchaus finanzierbar: durch das Wachstum, das sie auslöst, und mit Hilfe einer gerechteren Steuerpolitik, die die zur Kasse bittet, bei denen sich dieses Wachstum am ehesten als Bereicherung niederschlägt. Überhaupt müssen soziale Kosten kein Nachteil sein – wenn es nämlich dem deutschen Staat gelänge, den Nachteil, den diese Kosten dann doch darstellen, auch dem Rest der Welt in Gestalt von verbindlichen vorbildlichen Standards aufzudrücken: „Für einen gerechten Welthandel“ lässt der DGB seine Basis gegen das TTIP-Abkommen aufmarschieren, mit dem sich die deutsche Politik ihre Handlungsfreiheit beschneiden, also die Möglichkeit einer besseren Politik verbauen würde. Von dieser Handlungsfreiheit kann der deutsche Staat überhaupt nicht genug haben, muss seine soziale Wirtschaftspolitik doch die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts gegen die Konkurrenten sichern – z.B. die Wirksamkeit der sinnreichen Vorkehrungen, mit denen die deutschen Stahlkocher die von ihnen angewandte Arbeit rentabel machen: Denn das Wohl deutscher Stahlarbeiter gebietet, dass der deutsche Staat dem chinesischen gleichgerichtete Anstrengungen als ‚Lohndumping‘ verbietet und seinerseits wettbewerbsschädliche Klima- und Umweltgesichtspunkte fahren lässt. So viel ‚Herz aus Stahl‘ bringen DGB, Gesamtmetall und Wirtschaftsminister Gabriel glatt gemeinsam auf. Weil deutsche Arbeitsplätze immer dann bedroht sind, wenn deutsche Unternehmen und der Standort als Ganzes im harten internationalen Wettbewerb zu unterliegen drohen, geraten überhaupt alle Momente nationaler Politik in den gewerkschaftlichen Blick: eine zukunftsfähige Infrastruktur, eine Bildungspolitik, die den nötigen Wissensvorsprung deutschen Kapitals genauso sichert wie das Recht – lebenslänglich! – auf Weiterbildung für die fortschrittlichen Arbeitsplätze, die daraus entstehen sollen, usf. Unter dem Strich sorgen die schwierigen Bedingungen einer realistischen, auf Umsetzung zielenden, sozialeren Politik wie von selbst dafür, dass der DGB seinem guten Anliegen den nachgeordneten Stellenwert einräumt, den es braucht, um es voranzubringen.

Mit solchen wohlmeinenden Alternativen löst der DGB seine Eintrittskarte in den Wettstreit um die richtige Wachstumspolitik. Die politische Stimme der Gewerkschaft hat ihren festen Platz, wann und wo immer die Frage gewälzt wird, wie die Nation ihre Drangsale am besten bewältigt. Neben ihrem geballten Sachverstand in allen gewichtigen Fragen werfen die Gewerkschaften noch ihre gesellschaftliche Bedeutung in den Ring und lassen sie bei geeigneten Anlässen, vorzugsweise am 1. Mai, von möglichst viel Fußvolk bezeugen. Diesen allesamt ungemein konstruktiven Anstrengungen trägt die deutsche Politik Rechnung und weist dem DGB die Rolle zu, als „manchmal auch unbequemer“ Dialogpartner überall den Gesichtspunkt der Arbeitnehmerfreundlichkeit einzubringen – so geht die endgültige Lösung der ‚sozialen Frage‘ vom Standpunkt des sozialen Staates. Das Angebot nehmen deutsche Gewerkschafter gerne an und führen den praktischen Beweis, dass die sozial Schwachen, die „den Staat am dringendsten brauchen“, an Deutschland genau das haben, was sie brauchen: ein Erfolgsmodell von Staat, der mit Wachstum für Beschäftigung, mit internationaler Durchsetzung für deren Sicherung und als soziale Gewalt für deren Aushaltbarkeit sorgt. Grund genug für die deutsche Gewerkschaft, auf ihren Beitrag dazu stolz zu sein:

„Ohne Sozialstaat wäre das politische und ökonomische ‚Erfolgsmodell‘ Bundesrepublik nicht möglich gewesen! Und dieser Sozialstaat wiederum wäre ohne das Engagement von Millionen von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern nicht möglich gewesen!“

*

Ein Kollateralschaden ihres eigenen Erfolgs bleibt der deutschen Gewerkschaft 2017 allerdings nicht erspart: Als Gewerkschaft macht sie sich tendenziell überflüssig. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz für die wohlverdienten Rechte, die der demokratische Staat den ‚Bürgern am Arbeitsplatz‘ angedeihen lassen soll, hat sie die Lohnabhängigen erfolgreich zu Bürgern erzogen. So erfolgreich, dass die meinen, mit eben diesen Rechten alles Nötige für ihren alltäglichen Überlebenskampf beisammen zu haben. Sie schließen folglich von allen erfahrenen Härten der Konkurrenz umstandslos darauf, dass die Politik die zuständige Instanz ist, Gerechtigkeit herzustellen. So landet jede Unzufriedenheit bei einem Auftrag an den Staat, entsprechend für Ordnung zu sorgen. Nur eine Minderheit lässt sich überhaupt noch mobilisieren und für den Standpunkt gewinnen, als Mitgliederbasis ihrer gewerkschaftlichen Vertretung zu fungieren, also ihre Konkurrenz um eine von oben angeleitete Praxis der Solidarität zu ergänzen. Die große Mehrheit setzt von vornherein darauf, dass sie mit ihren Interessen bei denen, die die Verhältnisse machen, bei Politik und Unternehmen also, an der richtigen Adresse ist. Die Gewerkschaften im Lande ergänzen, benützen und befördern diese Politisierung der Unzufriedenheit, indem sie jeden Ruf nach dem Staat als Auftrag an sich aufgreifen, als Lobby für die Belange der deutschen Lohnarbeiterschaft beim Staat und als für die soziale Ordnung im Lande mitverantwortliche politische Kraft tätig zu werden. Der DGB ist schließlich das „mit mehr als sechs Millionen Mitgliedern … größte politische Netzwerk dieser Republik“, als das er sich – zumal im Wahljahr 2017 – berechtigt sieht und sich darum bemüht, Einfluss auf die Politik zu nehmen und seine Basis als Wähler zu mobilisieren. Mit ihrem Einsatz für eine Politik im Namen der deutschen Arbeitnehmerschaft leistet die Arbeitervertretung in Merkels Land damit ihren nicht geringen Beitrag dazu, die Arbeitnehmerschaft für deutsche Politik einzunehmen. Dumm nur, dass die erfolgreiche Politisierung ihrer Klientel auch einer Zweitkarriere des DGB als vorwiegend sozialdemokratische Lobbytruppe eher entgegensteht. Nicht eben wenige der ‚hart arbeitenden Menschen‘ haben ja so gründlich verstanden, dass sie vor allem anderen einen starken Staat brauchen, dass sie die Frage nach den sozialen Leistungen, die er ihnen schuldet, mit mehr staatlichem Durchgreifen und mehr nationaler Durchsetzung beantwortet wissen wollen – gegen In- und vor allem gegen Ausländer, die, anders als sie, nicht das Privileg verdienen, zum deutschen Volk zu gehören, dem die staatliche Fürsorge zu gelten hat. Der deutschen Gewerkschaftsbewegung wiederum beweist der Rechtsruck im einfachen Volk, wie wichtig sie als Wahrer und Verteidiger der deutschen Demokratie ist. Die Arbeitervertretung in Merkels Land deutet den gehässigen Nationalismus unverdrossen als Ausdruck einer – fehlgeleiteten – sozialen Unzufriedenheit und als Auftrag an sich, diese Unzufriedenheit wieder in Zustimmung zu ‚unserer‘ Republik und zu den regierenden Parteien zu überführen: Mehr Soziales zur Abwehr von Faschismus – leicht haben es deutsche Gewerkschaften mit ihrer nationalen Aufgabe noch nie gehabt.

 

Fortsetzung:


V. Die politische Kultur


Die ersten drei Teile von „Merkels Land“


I. Der deutsche Kapitalismus


II. Lebensstandard und sozialstaatliche Fürsorge
    im reichsten Land Europas


III. Der deutsche Imperialismus

sind in GegenStandpunkt 3-16 und GegenStandpunkt 4-16 erschienen.

 

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